Leitfaden

European Accessibility Act

Der European Accessibility Act, kurz EAA, ist ein EU-Gesetz zur Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen. Unten findest du eine leicht verdauliche Einordnung dazu, was der EAA ist, wozu er dient, wie er entstanden ist und was er umfasst.

Kurz erklärt

  • Kernpunkt: Der EAA ist ein EU-Gesetz zur Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, nicht für alles, was ein Unternehmen anbietet.
  • Kernpunkt: Er verfolgt ein soziales und ein wirtschaftliches Ziel: besserer Zugang für Menschen und weniger widersprüchliche Regeln zwischen EU-Ländern.
  • Kernpunkt: Die Richtlinie wurde 2019 verabschiedet, musste bis 2022 in nationales Recht übernommen werden, und die wesentlichen Regeln gelten seit dem 28. Juni 2025.
  • Kernpunkt: Für digitale Teams sind Websites und Apps vor allem dann relevant, wenn sie Teil eines erfassten Verbraucherdienstes sind, etwa im E-Commerce, Banking, Verkehr, bei Kommunikationsdiensten, E-Books oder Medienzugang.

Überblick

Was Der EAA Ist

Der European Accessibility Act ist die Richtlinie (EU) 2019/882. Sie legt Barrierefreiheitsanforderungen für eine bestimmte Gruppe von Produkten und Dienstleistungen fest, die in der EU verkauft oder angeboten werden.

Einfach gesagt soll das Gesetz dafür sorgen, dass wichtige digitale und technisch gestützte Angebote für Menschen mit Behinderungen leichter nutzbar sind, zum Beispiel mit Tastatur, Screenreader, Untertiteln, größerer Schrift oder klareren Bedienabläufen.

Der EAA ist eine EU-Richtlinie und kein einheitlich direkt geltendes Regelwerk. Das bedeutet: Jedes EU-Land musste die Vorgaben in eigenes nationales Recht übernehmen, aber die Grundrichtung und die Kernerfordernisse kommen von der EU.

Warum das wichtig ist: Man kann den EAA als gemeinsamen EU-Mindeststandard für Accessibility in bestimmten wichtigen Bereichen verstehen, nicht als pauschale Regel für jede Website.

Überblick

Wozu Er Dient

Der EAA verfolgt im Kern zwei Ziele. Erstens soll er den Zugang für Menschen mit Behinderungen und für viele ältere Menschen verbessern, indem häufig genutzte Produkte und Dienstleistungen barrierefreier werden.

Zweitens soll er verhindern, dass Unternehmen mit zu vielen unterschiedlichen nationalen Regeln in der EU umgehen müssen. Vor dem EAA konnten sich Accessibility-Anforderungen je nach Land stärker unterscheiden.

Es geht also sowohl um Inklusion als auch um einen einheitlicheren Binnenmarkt: bessere Nutzbarkeit für Menschen und weniger Regelungschaos für Unternehmen, die grenzüberschreitend arbeiten.

Warum das wichtig ist: Beim EAA geht es nicht nur um regulatorisches Risiko, sondern auch um bessere Nutzbarkeit für Menschen und um einen konsistenteren Markt in der EU.

Überblick

Wie Er Entstanden Ist

Der EAA ist nicht plötzlich entstanden. Die EU arbeitet schon seit vielen Jahren an Gleichstellung und Barrierefreiheit, unter anderem im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Europäische Kommission hat 2015 einen gemeinsamen Rechtsrahmen vorgeschlagen, weil unterschiedliche nationale Vorgaben Accessibility für Unternehmen schwerer gemacht haben und der Zugang in der EU uneinheitlich war.

Die Richtlinie wurde im April 2019 verabschiedet. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umsetzen, und die wesentlichen Anforderungen gelten seit dem 28. Juni 2025.

Warum das wichtig ist: Die Zeitleiste ist wichtig: 2025 war für viele Teams der operative Stichtag, aber die politische und rechtliche Grundlage wurde schon Jahre vorher gelegt.

Überblick

Was Der EAA Umfasst

Der EAA gilt nicht für jedes Produkt, jede Dienstleistung und auch nicht für jede Website. Er gilt für bestimmte Kategorien, die in der Richtlinie ausdrücklich genannt werden.

Für digitale Teams ist besonders wichtig: Websites und Apps sind vor allem dann relevant, wenn sie Teil einer erfassten Dienstleistung sind, zum Beispiel im E-Commerce, im Verbraucherbanking, in bestimmten Verkehrsangeboten, bei E-Books, bei elektronischen Kommunikationsdiensten oder beim Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten.

Außerdem erfasst der EAA bestimmte Produkte und Selbstbedienungsterminals. Gleichzeitig gibt es wichtige Ausnahmen und Grauzonen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind zum Beispiel grundsätzlich ausgenommen, und für Websites öffentlicher Stellen gilt hauptsächlich ein anderes EU-Regelwerk.

Warum das wichtig ist: Der häufigste Denkfehler ist, dass jede Unternehmenswebsite automatisch betroffen sei. Entscheidend ist, ob die Website oder App der Kanal für ein erfasstes Produkt oder eine verbraucherbezogene Dienstleistung ist.

Auf einen Blick

  • Zu den erfassten Dienstleistungsbereichen gehören E-Commerce, Verbraucherbanking, E-Books und spezielle Lesesoftware, elektronische Kommunikationsdienste, der Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten sowie Teile des Personenverkehrs wie Websites, Apps, Ticketing und Reiseinformationen.
  • Zu den erfassten Produktbereichen gehören zum Beispiel Computer und Betriebssysteme für allgemeine Verbrauchernutzung, E-Reader, bestimmte Endgeräte für Kommunikations- oder Mediendienste sowie Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Ticketautomaten und Zahlungsterminals.
  • Eine rein informative Unternehmenswebsite fällt nicht automatisch in den Geltungsbereich, nur weil sie existiert. Entscheidend ist, ob die Website oder App der Kanal ist, über den ein erfasstes Produkt oder eine erfasste verbraucherbezogene Dienstleistung angeboten wird.
  • Die genaue rechtliche Bewertung kann trotzdem vom Geschäftsmodell, vom Land, vom Verbraucherbezug und davon abhängen, ob noch andere Accessibility-Regelungen parallel gelten.